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INTERNATIONALE MANNSCHAFTSWETTBEWERBE
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ORGANISATION
-1- Die offiziellen internationalen Mannschaftswettbewerbe
werden von den der C.I.P.S. angeschlossenen nationalen
Sportfischerverbänden ausgerichtet. Der organisierende Verband wird
offiziell für den betreffenden Wettbewerb verantwortlich sein.
-2- Teilnehmen können nur die Mitglieder eines der C.I.P.S.
angeschlossenen Verbandes, dessen Beitrag beglichen sein muss, oder die
Angelsportvereine, die diesem Verband angehören; sie müssen von ihren
Verbänden bestimmt werden; die Angler, aus denen sich Vereins- oder
Verbandsmannschaften zusammensetzen, müssen die diesbezügliche
Nationalität besitzen.
Für die
Vereinsmannschaften wird ein Ausländer zugelassen unter der
Bedingung, dass dieser Ausländer lizenziert und wohnhaft in dem Land
ist, wo der Verein angeschlossen ist. Ein Angler, der bereits an einer
Nationenweltmeisterschaft oder an einem internationalen Treffen einer
bestimmten Nation teilgenommen hat, kann nicht mehr für ein anderes Land
antreten.
Die
Teilnehmer müssen ihre Staatsangehörigkeit stets beweisen können,
entweder mit einem Personalausweis, mit einem Reisepass oder mit einer
Nationalitätsbescheinigung.
An allen
Nationenweltmeisterschaften und der Europameisterschaft können nur die
Mannschaften der nationalen Verbände teilnehmen.
Um die Veranstaltung solcher
Meisterschaften zu beanspruchen ist eine Nation verpflichtet, wenigstens
einmal in den drei letzten Jahren an der Meisterschaft teilgenommen zu
haben, die sie veranstalten will. Dieser Beschluss tritt ab den
Meisterschaften 2005 in Kraft.
Ab der Meisterschaft 2005
muss dem Sekretariat der F.I.P.S.e.d. vor Ende November des
vorangegangenen Jahres ein Vorprogramm zugestellt werden. (Meisterschaft
2005 = Vorprogramm vor Ende November 2002).
-3- Jede der C.I.P.S. angeschlossene Nation kann nur eine
Mannschaft melden; die Mannschaft setzt sich aus 5 Anglern
zusammen; ein im voraus, vor der ersten Verlosung, bezeichneter
Ersatzmann wird zugelassen. Kein Angler darf unter individueller
Bezeichnung teilnehmen.
-4-
Die Wettbewerbe werden in Strömen, Flüssen, Kanälen oder
stehenden Gewässern ausgetragen; das betreffende Gewässer sollte
möglichst auf seiner ganzen Breite zu beangeln sein; die Wassertiefe
sollte nach Möglichkeit auf der ganzen Strecke gleich sein, muss aber
wenigstens 1,50 m betragen; die Minimalbreite der Strecke muss 25 m
aufweisen.
-5- Die ausgewählte Strecke sollte, wenn möglich, in gerader
Linie verlaufen und gleiche Angelbedingungen für alle Teilnehmer bieten;
die Strecke sollte eine Aufstellung der Teilnehmer auf einer geraden
Linie erlauben; Unterbrechungen durch elektrische Stromleitungen,
Brücken usw. sollten möglichst vermieden werden. Die Strecke darf keine
Gefahr für Angler und Zuschauer bieten.
Eine
Besichtigung der für eine Meisterschaft in Frage kommenden Strecke wird
von einem oder mehreren Mitgliedern der technischen Kommission
durchgeführt, dies in derselben Zeitperiode, die für die Veranstaltung
vorgesehen ist; der diesbezügliche Bericht wird dem Direktionsvorstand
der F.I.P.S.e.d. zwecks Entscheidung vorgelegt und informationshalber an
die C.I.P.S. weitergeleitet. Die definitive Annahme oder Ablehnung
seitens der F.I.P.S.e.d. wird durch letztere der kandidierenden Nation
mitgeteilt.
Zusammenhängend mit den Wettbewerbsstrecken werden auch die
Beherbergungsbedingungen einer Begutachtung seitens der technischen
Kommission unterzogen; im Einverständnis mit der Organisation kann diese
Kommission den teilnehmenden Nationen erlauben, ihre Unterkunft selbst
zu wählen; in diesem Fall sind die teilnehmenden Nationen unbedingt
verpflichtet den organisierenden Verband zum Zeitpunkt der Einschreibung
(Anmeldeformular) davon in Kenntnis zu setzen. Jedoch wird von den
Nationen, welche die offiziell angegebene Unterkunft nicht wählen,
eine
Gesamteinschreibegebühr von 1030 € pro Nation verlangt, die zum
Zeitpunkt der Einschreibung an die organisierende Nation zu zahlen ist.
Diese Pauschalsumme von 1030 € berechtigt zu 8 Bankettkarten und
zu je 6 Fischereierlaubnisscheinen für die Trainings- sowie die
Wettbewerbstage. Inbegriffen in diesem Betrag von 1030 € sind
desweiteren die Versicherung und alle sonstigen Unkosten wie Ankauf von
Andenken, Pokalen, Auszeichnungen usw. Falls eine Nation 1 Mannschaft
von JUNIOREN + 1 Mannschaft von MINIMES anmelden sollte, würde die
Einschreibegebühr 1545 € betragen und würde zu 16 Bankettkarten
und zu 12 Fischereierlaubnisscheinen berechtigen. Falls eine Nation nur
1 MINIMES-Mannschaft und keine JUNIOREN-Mannschaft, oder umgekehrt,
anmelden sollte, würde die Einschreibegebühr 1030 € betragen und
alle diesbezüglichen Rechte beinhalten.
Liegen an
dem von der Organisation bestimmten Termin keine genauen Angaben vor, sind die teilnehmenden
Nationen verpflichtet, ihre Beherbergung selbst zu übernehmen und
1030 € an die Organisation zu zahlen.
„Die Nationen müssen dem
organisierenden Verband unbedingt das Datum ihrer Ankunft mitteilen,
dies eine Woche vor dem ersten Trainingstag. Jede für das Training am
Freitagmorgen abwesende (nicht angereiste) Nation wird als NICHT
TEILNEHMEND betrachtet und kann also nicht an der Meisterschaft
teilnehmen (siehe Strafmaßnahmen: Artikel 32 § c).
Die
verschiedenen Meisterschaften werden nach folgendem Terminkalender
abgehalten:
Meisterschaft der
VEREINE: zwischen dem 1. und 15. Juni
EUROPAmeisterschaft:
letztes Juni- oder erstes Juliwochenende
Meisterschaft für
MINIMES-JUNIOREN: letztes Juli- oder erstes Augustwochenende
DAMENmeisterschaft:
zwischen dem 15. und 30. August
NATIONENmeisterschaft: zwischen dem 1. und 15. September
-6- Für die Wettbewerbe müssen die Teilnehmer über einen
Angelplatz (Ring) von mindestens 10 m und höchstens 20 m verfügen. Die
Breite der Ringe wird mit der Zustimmung der technischen Kommission
festgelegt. Die Angelplätze eines jeden Konkurrenten werden rechts und
links durch eine neutrale Zone von 1 m abgegrenzt.
Der
Angelplatz muss so eingerichtet werden, dass die Angler von den
Zuschauern getrennt sind; zweckdienliche Mittel hierzu sind das
Anbringen eines Zaunes oder das Spannen von Seilen in genügend großer
Entfernung vom Ufer (wenigstens 10 m wären wünschenswert); ebenso muss
für die Offiziellen ein abgetrennter Durchgang zwischen den Angelplätzen
und den Zuschauern hergerichtet werden.
Nur der
Mannschaftsführer hat das Recht, den Angelplatz der Teilnehmer seiner
Mannschaft zu betreten; er trägt eine seine Funktion bestätigende
Rückennummer.
Der
Veranstalter muss jeden Angelplatz mittels einer Tafel mit Namen und
Nation des Anglers kennzeichnen; auf dieser Tafel werden ebenfalls alle
Fänge nach jeweils 1 Stunde Wettbewerb notiert.
SITZUNG DER MANNSCHAFTSFÜHRER
-7- Es handelt sich nur um eine Informationsversammlung, die
zwei Mal stattfinden muss.
Am
Donnerstag Nachmittag:
In dieser
ersten Versammlung wird eine internationale Jury zusammengesetzt, wie
Artikel 29 des vorliegenden Reglements es vorsieht; in der Folge werden
folgende Punkte erledigt:
1)
Nationenaufruf
2)
Verlosung
der Nationen nach alphabetischer Liste, um die Reihenfolge zum Auslosen
des ersten Durchgangs zu bestimmen
3)
Verschiedene Mitteilungen über den Ablauf der Meisterschaft.
Am Freitag Nachmittag
Verlosung der
Sektoren (A,B,C, usw.) für jeden Angler aus jeder Mannschaft.
Sollte ein
Mannschaftsführer oder ein Delegierter einer Nation abwesend sein, so
wird der Präsident oder der von der F.I.P.S.e.d. bestimmte Vertreter die
Verlosung vornehmen.
VERLOSUNG
-8 & 9- Die
Verlosung eines jeden Durchgangs muss, unter der Kontrolle der
Organisation, wenigstens 180 Minuten vor Beginn des Wettbewerbs, im
Beisein der Kapitäne oder der Delegierten einer jeden Mannschaft sowie
des oder der Vertreter der F.I.P.S.e.d. vorgenommen werden.
Für die 2
Durchgänge wird die Zuteilung der Sektoren an die 5 Angler wie in der
Vergangenheit durch Verlosung durchgeführt.
Die
Plätzezuteilung für die 2 Durchgänge geschieht nach einem im voraus
aufgestellten automatischen Verlosungsschema. Diese Tabelle ist so
erarbeitet, um die Angler einer Mannschaft in jedes Sektorenfünftel zu
verteilen. Die Verlosung des ersten Durchgangs, immer nach einer in der
ersten Kapitänsversammlung bestimmten Reihenfolge, erlaubt es,
automatisch den Angelplatz eines jeden Anglers in den vier oder fünf
Sektoren für den 1. Durchgang zu kennen und, nach Verlosung der
Sektoren, den Angelplatz für den 2. Durchgang zu bestimmen. Für die
Disziplin „Karpfen“, die in einem einzigen Durchgang ausgetragen wird,
ist nur eine Verlosung nach einem eigenen Verlosungsschema erforderlich.
Es werden Verlosungsschemas erarbeitet, die jedweder Zahl von
teilnehmenden Nationen gerecht werden.
-10- In Strömen, Flüssen und Kanälen muss sich die Platznummer
1 immer flussabwärts der Strecke befinden; in stehenden Gewässern (See,
Weiher usw.) befindet sich die Nummer 1 immer links, wenn man zum Wasser
hinschaut, und die Streckenbezeichnung wird von links nach rechts
durchgeführt.
-11- Die Mannschaftskapitäne erhalten für jeden ihrer
Teilnehmer eine Rückennummer ohne Werbung, außer wenn eine vorherige
Zustimmung der F.I.P.S.e.d. vorliegt. Im Falle einer Zustimmung für
Werbung soll man sich auf Artikel 41 berufen.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
-12-
a) Jeder
Teilnehmer verfügt über 120 Minuten, um sich vorzubereiten. Nach ihrer
Ankunft auf der Strecke müssen die mit ihrer Rückennummer versehenen
Angler ihr Material auf dem ihnen durch das Los zugeteilten Angelplatz
abstellen, ohne aber denselben betreten zu dürfen (dieselben Bedingungen
gelten für die beim Transport des Materials behilflichen Personen).
Jedwede Materialvorbereitung ist vor dem Eintrittssignal der
Konkurrenten zu ihrem Angelplatz untersagt. Während den Vorbereitungen
dürfen die Angler keinerlei Hilfe in Anspruch nehmen. Jedwedes
Material kann den Anglern bis zum Anfütterungssignal durch
Vermittlung des Einzelkommissars überreicht werden. Nach diesem
Anfütterungssignal ist es verboten, den Anglern jedwedes
Material zuzuliefern. Die Futtermittel und die Köder können den
Anglern während der Vorbereitungszeit überbracht werden, sie müssen aber
den „Kommissar-Kontrollern“ während der dem Anfang des Durchgangs
vorhergehenden Stunde zur Verfügung stehen.
b) Der Angler
darf die Ballen zum schweren Anfüttern erst anfertigen und erst
anfüttern nach der Kontrolle seiner Köder und Futtermittel. Findet die
Kontrolle nicht statt, ist es dem Angler nicht erlaubt zu angeln.
Die
Konkurrenten können sich mit ihren eigenen Mitteln zur Strecke begeben.
-13- Für
jeden Teilnehmer ist ein Kommissar vorgesehen, für jeden Sektor ein
Generalkommissar und für maximal 7 Angler ein „Kommissar-Kontroller“,
der mit der Kontrolle der Köder und Futtermittel beauftragt wird. Die
Einzel- und die Generalkommissare müssen das Wettbewerbsreglement
vorbildlich kennen.
Es ist dem
„Kommissar-Kontroller“ vorbehalten:
Zu kontrollieren:
a)
die Futtermittelmengen [die Futtermittel insgesamt werden fertig
zum Gebrauch (in feuchtem und gesiebtem Zustand) gemessen,
inbegriffen Erde, Kies, Mais, Weizen, Hanf usw.
oder sonstige für Fauna oder aquatisches Umfeld nicht schädliche
Zutaten] werden für alle Meisterschaften auf 17 l festgelegt. Der
Direktionsvorstand kann auf Vorschlag der technischen Kommission diese
Mengen gegebenenfalls ändern.
b)
Die Ködermengen (die Köder
insgesamt im nicht zusammengedrückten Zustand gemessen) werden für
alle Meisterschaften auf 2,5 l beschränkt, wovon höchstens 1 l foullis
und/oder vers de vase. Der Direktionsvorstand kann auf Vorschlag der
technischen Kommission diese Mengen gegebenenfalls ändern.
c)
Der Angler ist
verpflichtet, der Kontrolle die im Programm vorgesehenen Köder- und
Futtermengen vorzuzeigen.
d)
nach der Kontrolle den
eventuellen Überschuss an Ködern oder Futtermitteln einzusammeln.
Es ist dem Einzelkommissar vorbehalten:
a) Den
Setzkescher und wenn nötig die Futtermenge zu kontrollieren.
b) Das Angeln des
Teilnehmers zu überwachen.
c) Jeden Fang zu
beglaubigen und zu vermerken.
d) Nach dem Wettbewerb überwacht er
den Fang des Anglers und verbietet jeder unbefugten Person den Zutritt
zum Angelplatz bis zur Ankunft der Abwiegemannschaft; er unterschreibt
mit dem Angler das Dokument, welches das Fanggewicht bescheinigt.
-14- Die Angler müssen, sofern dies nötig ist, die gesetzlichen
Mindestmasse beachten (nationale Regelung). Diese Bestimmungen werden
während der Sitzung der Mannschaftsführer bekannt gegeben (letztere
müssen ihre Angler hiervon in Kenntnis setzen). Die Fische werden in
einem feinmaschigen Setzkescher (mikromesh) gehältert. Der Kescher muss
einen Durchmesser von 50 cm und eine Minimallänge von 3 m haben und muss
während des Wettbewerbs möglichst in seiner ganzen Länge im Wasser
liegen. Kein anderes Hälterungsmittel darf verwendet werden. Die Angler
müssen ihre eigenen Kescher haben, außer die organisierenden Verbände
würden dieselben zur Verfügung stellen. Der Angler, der einen
verstümmelten Fisch auf die Waage bringt, wird bestraft.
-15- Die Zusammensetzung der Futtermittel und der Köder muss
aus natürlichen Substanzen bestehen. Die Produkte metallischen Ursprungs
sind verboten.
Die Veranstalter
müssen also zwangsläufig die Futter- und Ködermengen begrenzen. Diese
Mengen werden im Einvernehmen mit der technischen Kommission
festgesetzt; letztere unterbreitet dem Direktionsvorstand ihre
Vorschläge, der dann endgültig die Futter- und Ködermengen festlegt.
Am Ende der
Trainingseinheiten und der einzelnen Durchgänge dürfen die Futter- und
Köderreste nicht ins Wasser geworfen werden.
-16- Der Wettbewerb wird in Sektoren und zwar in zwei
Durchgängen von jeweils 3 Stunden ausgetragen; im Falle einer
Unterbrechung durch höhere Gewalt (Gewitter) wird der Durchgang für
gültig erklärt, wenn seine Dauer mindestens 1 Stunde betrug.
-17- Jeder
Teilnehmer ist verpflichtet, das Wettbewerbsreglement strengstens
einzuhalten.
-18- Die Angel muss unbedingt mit einem Schwimmer versehen
sein; nur die einfachen Einerhaken sind erlaubt; die Überbleiung ist
strengstens verboten (die Beschwerung der Angel darf die Tragfähigkeit
des betreffenden Schwimmers also nicht überschreiten). Verboten sind die
Grundangel, die ruhende mit der Hauptverbleiung auf dem Grund
aufliegende Angel mit oder ohne Schwimmer, das seitlich angebrachte
Vorfach oder die Seitenverbleiung, die Spinnangel, die künstlichen
Fliegen, lebende oder tote Fische sowie Fischeier als Köder.
Die
Hauptverbleiung darf nicht zwangsweise auf dem Grund aufliegen.
Es wird jedoch geduldet, dass 10 % der Gesamtverbleiung auf dem Grund
aufliegen können. Wird im Fließgewässer geangelt und wie immer die
Strömung auch sein mag, muss die Verbleiung so angebracht sein, dass sie
die natürliche Fortbewegung der Angel nicht unterbinden kann. Beim
Anhalten oder Verzögern muss die Angel nach Lockerung ihre Fortbewegung
ohne Unterbindung wieder fortsetzen können.
Sollte ein Jurymitglied während eines
Durchgangs ein offensichtliches Nichteinhalten des Artikels 18 und
besonders der 2 ersten § feststellen oder auf diese Feststellung
hingewiesen werden, so hat er das Recht, die Kontrolle der Angelschnur
des betreffenden Anglers zu verlangen ohne das Ende des Angelns
abzuwarten. In diesem Fall ist es dem Angler nicht erlaubt, die
Zusammenstellung seiner Angelschnur zu verändern (Änderung der
Schwimmerposition, Entfernung von Bleien, Abreißen des Vorfachs,
Zerstörung der Angelschnur usw.). Die Verweigerung zur Kontrolle oder
das Verändern der Angelschnur wird die Vorladung vor die Jury zur Folge
haben.
Die für den Haken bestimmten Köder dürfen mit letzterem nicht
amalgamiert sein, sie müssen auf den Haken gezogen werden.
Ein zufällig an anderer Stelle als im Maul
gehakter Fisch zählt als gültiger Fang.
Das absichtliche "Reißen" des Fisches ist
verboten.
-19- Jeder Teilnehmer kann beliebig viele Angelruten
aufstellen, er darf jedoch nur jeweils mit einer Rute angeln.
-20- Nur der Teilnehmer ist berechtigt den Fangkescher zu
gebrauchen.
-21- Die Teilnehmer dürfen keine Hilfeleistung Außenstehender
annehmen; allein der Mannschaftskapitän ist berechtigt, nur den
Angelplatz der Teilnehmer seiner Mannschaft zu betreten, er darf nur
mündliche Ratschläge vermitteln; es ist ihm nicht erlaubt, den Raum
eines Anglers zu betreten, der seiner Mannschaft nicht angehört.
-22- Die Plattformen, mit Ausdehnungen von höchstens 1 Meter
auf 1 Meter, sind erlaubt als Standort für die Angler; sie müssen in
gerader Linie, außerhalb des Wassers oder wenn nötig im Wasser,
errichtet werden (Beschluss der Veranstalter mit Einverständnis der
technischen Kommission). Zusätzliche Plattformen können in gerader Linie
zu der Hauptplattform aufgestellt werden als Ablegeplatz für das
Material.
Sollte das Anlegen einer
Abgrenzungslinie (Schnur, Kennzeichen am Boden) nötig sein, damit die
Teilnehmer möglichst geradlinig postiert sind, so muss diese vor Beginn
des Trainings angebracht werden.
-23- Der Teilnehmer kann den ihm zuerteilten Standbereich nach
Belieben benutzen; der Zutritt zu den neutralen Zonen ist ihm verboten.
Auf
seinem Platz soll der Angler sich rücksichtsvoll und ohne Geräusch
bewegen.
Jedwedes
Angeln oder Anfüttern in der neutralen Zone ist verboten, sowohl
flussabwärts wie flussaufwärts.
Photographen und
Kameraleuten ist das Betreten der neutralen Zone nur erlaubt mit dem
Einverständnis der beiden Angler links und rechts sowie der Kommissare.
Jedenfalls dürfen sie eine auf 2 m hinter der Aufstellung der Angler
angebrachte Linie nicht überschreiten. Diese Linie muss von den
Veranstaltern hergerichtet werden.
-24- Die Teilnehmer müssen das erste Signal abwarten, um ihren
Angelplatz betreten zu dürfen; nach diesem Signal können sie ihr
Material aufbauen, die Wassertiefe ausloten, ihre Angeln prüfen, ihre
Futtermittel vorbereiten und ihren Setzkescher ins Wasser legen. 120
Minuten stehen ihnen für diese Vorbereitungen zur Verfügung.
Beim
zweiten Signal können die Angler nach Belieben anfüttern (5 Minuten sind
für dieses sogenannte "schwere" Anfüttern vorgesehen). Die zum schweren
Anfüttern vorgesehene Ballen dürfen erst nach Betreten der Angelplätze
und nach Kontrolle der Köder- und Futtermittel durch den
„Kommissar-Kontroller“ angefertigt werden.
Erlaubt
ist nur das Füttern mit der Hand oder mit Hilfe einer mit zwei Händen
betätigten Schleuder. Das Futter darf nicht mit zusätzlichem
Bindungsmaterial [Socken, Lockfutterkapseln, im Wasser auflösbare
Hüllen usw.] angefertigt und ins Wasser befördert werden.).
Beim
dritten Signal beginnt der Wettbewerb, während dem der Angler nur
leichte Lockfütterung gebrauchen darf und dies auf rücksichtsvolle Art
und Weise (unter leichter Lockfütterung versteht man das Handhaben sowie
das Zusammendrücken des Futters mit nur einer Hand ohne sich irgendwo
aufzustützen [Oberschenkel, Eimer usw.]. Diese zum Nachfüttern leichten
Futterballen dürfen nicht vor dem Wettbewerbsbeginn [drittes Signal]
angefertigt werden).
Das
vierte Signal ist ein Warnsignal und kündigt an, dass der Wettbewerb in
5 Minuten beendet sein wird.
Beim
fünften Signal ist der Wettbewerb beendet; bei diesem letzten Signal
werden nur die gefangenen und außerhalb des Wassers gebrachten Fische
gewertet.
-25- Während des Wettbewerbs nehmen die Einzelkommissare rechts
oder links von den Anglern Platz, jedoch so, dass sie dieselben nicht
behindern aber ihre Fänge überwachen können. Die Setzkescher werden so
angebracht, dass sie unter Aufsicht der Kommissare sind; die Fische
werden hineingelegt und lebend gehältert bis zum Eintreffen der mit dem
Abwiegen betrauten Mannschaft.
ABWIEGEN
-26- Das Abwiegen wird von 5 Mannschaften zu je 5 Personen
vorgenommen:
Eine Person ist
verantwortlich für das Abwiegen.
Eine andere Person
schreibt das Gewicht auf die hierfür vorgesehenen Karten.
Die drei
anderen Personen kümmern sich um die anderen Aufgaben.
Pro
Sektor muss eine Waage bereitstehen.
Die zur Aufnahme der Fische
bestimmten Behälter müssen zwecks Ausfließen des Wassers durchlöchert
sein.
Das Abwiegen
wird in Gramm durchgeführt.
-27- Bis
zum Eintreffen der Abwiegemannschaft muss der Konkurrent seinen
Setzkescher im Wasser lassen. Die Fische werden von einem Mitglied der
Abwiegemannschaft aus dem Wasser gehoben; sie werden abgewogen und nicht
gezählt; nach dem Abwiegen
werden die Fische
zwangsweise in den Setzkescher des Anglers zurückgesetzt, und der
Kescher selbst wird auch wieder ins Wasser gesetzt. Erst nach Ende der
Abwiegearbeiten im Sektor gibt der für den Sektor Verantwortliche den
Befehl, die Fische ins Wasser zu schütten. Diese Vorgehensweise erlaubt
eine Überprüfung des Fanggewichts im Falle eines Einspruchs. Das
Zurücksetzen geschieht schonend (außer ein lokales Reglement sieht es
anders vor).
-28- Der
Angler bleibt an seinem Platz, um das Fanggewicht zu kontrollieren und
die vorgezeigte Karte mit der Angabe des Gewichtes zu unterschreiben.
Nach Ende der
Abwiegearbeiten im Sektor, dem Zurücksetzen der Fische ins Wasser und
der Unterzeichnung der Abwiegekarte wird kein Einspruch das Fanggewicht
betreffend mehr angenommen.
DIE JURY (Schiedsgericht)
-29- Eine internationale Jury, die eventuelle Beschwerden
untersucht sowie die vom Reglement vorgesehenen Sanktionen anwendet,
wird während der ersten Sitzung der Mannschaftsführer gebildet.
Die JURY setzt sich zusammen aus:
- dem F.I.P.S.e.d.-Präsidenten oder
seinem von ihm selbst ernannten Stellvertreter
-
dem F.I.P.S.e.d.-Generalsekretär
-
den anwesenden Mitgliedern des F.I.P.S.e.d.-Direktionsvorstandes
und der technischen Kommission, der Jugendkommission sowie der
Kommission für Gewässer- und Naturschutz
- dem Vertreter des organisierenden
Verbandes, außer, wenn dieser dieselbe Staatsangehörigkeit wie die oben
genannten Mitglieder besitzt mit Ausnahme des F.I.P.S.e.d.-Präsidenten
(oder seines Stellvertreters), der pflichtgemäß Präsident der Jury ist.
Bei einem Regelverstoß eines Anglers
oder einer Mannschaft mit derselben Nationalität wie ein Jurymitglied
(mit Ausnahme des Präsidenten der Jury) so kann dieses an keiner
Abstimmung teilnehmen.
Die
Jurymitglieder müssen durch ein gut sichtbares Zeichen "JURY"
gekennzeichnet sein; sie halten sich auf der Angelstrecke auf, um
eventuelle Beschwerden entgegenzunehmen. Der Ort, an dem ständig ein
oder mehrere Jurymitglieder zu erreichen sind, muss benannt werden.
-30- Alle Einsprüche, außer denen das Klassement betreffend,
müssen der Jury spätestens eine Stunde nach Wettbewerbsschluss
vorliegen. Sie können mündlich vorgetragen, müssen jedoch anschließend
sofort schriftlich bestätigt werden.
Einsprüche das Klassement betreffend müssen spätestens 30 Minuten nach
Veröffentlichung der offiziellen Resultate eingereicht werden. Der
Zeitpunkt dieser Veröffentlichung muss auf der für die Resultate
vorgesehenen Anschlagetafel angegeben sein. Jedem schriftlich an die
Jury gerichteten Einspruch muss eine Kaution von 30 € beiliegen;
bei Nichtanerkennung des Einspruches durch die Jury wird die Kaution der
F.I.P.S.e.d.-Kasse zugeführt.
Alle
Regelverstöße und Verwarnungen müssen der Jury mitgeteilt werden; nur
die Jury allein darf eine Disqualifikation aussprechen. Jeder bestrafte
Angler muss unmittelbar davon in Kenntnis gesetzt werden.
Die
Jurymitglieder und die Generalkommissare müssen zur Beachtung des
Reglements, das sie selbst genauestes kennen, höchste Sorge tragen.
-31- Das in den drei offiziellen Sprachen verfasste Reglement
muss seitens des Organisators der Meisterschaft der Jury und den
Mannschaftsführern zur Verfügung gestellt werden.
Die
Beschlüsse der internationalen Jury werden mit Stimmenmehrheit gefasst;
bei Stimmengleichheit ist die Stimme des F.I.P.S.e.d.-Präsidenten oder
die seines Stellvertreters ausschlaggebend.
Die Mitglieder
des Direktionsvorstandes der F.I.P.S.e.d. tragen ein zur Person
gehörendes Badget und können sich in dem für die Offiziellen bestimmten
Durchgang frei bewegen. Dieses Badget ist nur gültig für die Dauer des
Mandates (4 Jahre).
STRAFMASSNAHMEN
-32-
a) Verwarnung bei Verstoß gegen Artikel 12 a), 14, 15, 20, 21, 23,
24 und 27.
b)
Disqualifikation bei Verstoß gegen Artikel 12 b), 18 und 36
und im Wiederholungsfalle nach Verwarnung bei Artikel 12 a), 14, 15,
20, 21, 23, 24 und 27.
c) Disqualifikation der Nation bei Nichteinhalten des
Artikels 38 b-3.
d) Im
Falle einer Disqualifikation erhält der betreffende Angler die gleiche
Zahl von Punkten wie die Zahl der teilnehmenden Nationen + 1.
Im Falle der Disqualifikation eines Anglers behalten die nach ihm
klassierten Angler ihre Anfangsplätze (Beispiel: X an achter Stelle
klassiert, wird disqualifiziert, die folgenden Angler behalten ihre
Plätze und bekommen 9 Punkte, 10 Punkte, usw.).
e) Die an eine Nation erteilte Verwarnung wird für die Dauer
von DREI JAHREN in deren Akte vermerkt. Im Falle eines erneuten
Verstoßes während diesen DREI JAHREN wird dieser als Wiederholungsfall
angesehen und die JURY wird in Erwägung dieses Wiederholungsfalles und
gemäß den Strafmaßnahmen darüber befinden.
f) Die an einen Angler erteilte Verwarnung wird für eine
unbegrenzte Dauer in dessen Personalakte vermerkt. Im Falle eines
erneuten Verstoßes wird dieser als Wiederholungsfall angesehen und die
JURY wird in Erwägung dieses Wiederholungsfalles und gemäß den
Strafmaßnahmen darüber befinden.
-33-
Den Inhabern des offiziellen, vom F.I.P.S.e.d.-Präsidenten
ausgestellten Schiedsrichterausweises ist es erlaubt, die Strecke zu
betreten, um Verstöße festzustellen. Die Angelplätze dürfen sie jedoch
nur im Beisein des Mannschaftsführers der betreffenden Mannschaft
betreten.
KLASSEMENTE
-34- 1.
MANNSCHAFTSKLASSEMENT
A)
ERSTER DURCHGANG
a) Addition der in
jedem Sektor von den Anglern einer Mannschaft erzielten Plätze.
Bei
Gewichtsgleichheit in einem Sektor, erhalten die betroffenen Angler eine
Punktezahl, die dem Durchschnitt der Plätze, die sie normalerweise
besetzt hätten, entspricht.
(Beispiel Nr. 1: 2
Angler ex-aequo auf dem 5. Platz erhalten 5 + 6 : 2 = 5,5 Platzpunkte.)
(Beispiel Nr. 2: 3
Angler ex-aequo auf dem 8. Platz erhalten 8 + 9 + 10 : 3 = 9
Platzpunkte.)
b) Die Mannschaft
mit dem kleinsten Total an Platzpunkten wird als erste klassiert usw.
c) Die Angler ohne Fang oder Nullfänge erhalten eine Punktezahl, die
dem Durchschnitt der nicht vergebenen Plätzen im Sektor entspricht.
(Beispiel Nr. 1: 24 Angler, 12 sind klassiert und nehmen die 12 ersten
Plätze ein mit den Platzpunkten 1 bis 12, die 12 Nullfänge erhalten 13 +
24 : 2 = 18,5 Platzpunkte.)
(Beispiel Nr. 2: 29 Angler, 5 sind klassiert und nehmen die Plätze 1 bis
5 ein, die 24 Nullfänge erhalten 6 + 29 : 2 = 17,5 Platzpunkte.)
(Beispiel Nr. 3: 29 Angler, 26 sind klassiert, die 3 Nullfänge erhalten
27 + 29 : 2 = 28 Platzpunkte.)
Bleibt es bei einem Nullfang oder einem Abwesenden in einem Sektor, so
erhält dieser die Zahl der Platzpunkte, die dem letzten Platz
entspricht.
(Beispiel: 29 Angler, 28 klassiert, der Nullfang erhält 29 Platzpunkte.)
B)
ZWEITER DURCHGANG
Klassement wie beim ersten Durchgang.
C)
GENERALKLASSEMENT
a) Addition der in den 2 Durchgängen
erzielten Plätze; die Mannschaft mit dem kleinsten Total an Platzpunkten
wird als erste klassiert usw.
b) Bei Punktegleichheit entscheidet
das größte Fanggewicht der Mannschaft in den 2 Durchgängen.
c)
Bei Gewichtsgleichheit in den 2 Durchgängen entscheidet das größte
Einzelgewicht usw.
2.
EINZELKLASSEMENT
a) Addition der
in den 2 Durchgängen erzielten Plätze; der Angler mit dem kleinsten
Total an Platzpunkten wird Weltmeister.
b) Bei Punktegleichheit zwischen 2 oder mehreren Konkurrenten:
Addition der in den 2 Durchgängen von jedem Angler erzielten Gewicht;
der Angler mit dem größten Gesamtfanggewicht wird als Sieger erklärt.
c) Bei
Gewichtsgleichheit entscheidet das größte Fanggewicht in einem
Durchgang.
d) Zuletzt bei
erneuter Gleichheit werden die Startnummern der beiden Durchgänge
addiert. Das größte Total ist entscheidend.
e) Die Angler, die nur an einem Durchgang teilgenommen haben, werden
am Ende des Einzelklassements aufgeführt und zwar in der Reihenfolge der
erzielten Plätze.
-35- Das Klassement wird vom Organisator aufgestellt im Beisein
des F.I.P.S.e.d.-Präsidenten oder seines Stellvertreters sowie eventuell
eines Jurymitgliedes.
RUTENLÄNGE
-36- Die Rutenlänge ist begrenzt auf maximal:
-
8,50 m für
„Minimes“ (weniger als 14
Jahre am 1. Januar des betreffenden Jahres)
- 10,00 m
für „Cadets“ (weniger als
16 Jahre am 1. Januar des betreffenden Jahres)
-
11,50 m
für „Junioren“ (weniger
als 18 Jahre am 1. Januar des betreffenden Jahres)
-
11,50 m
für „Damen“
- 14,50 m
für „Senioren“
Ungeachtet dieser
Begrenzungen bleibt das Angeln mit der Rolle erlaubt.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
-37- Die Veranstalter sind strengstens verpflichtet für
jedwede Organisation eine HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG abzuschließen; ein
von der Versicherungsgesellschaft ausgestelltes Beglaubigungsschreiben,
das die Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung bescheinigt, muss
dem F.I.P.S.e.d.-Präsidenten 2 Monate vor dem Wettbewerb zugesandt
werden.
TRAINING
-38-
a) Kein Training
außerhalb der offiziellen Angelstrecke.
b) Für die offizielle Strecke gelten folgende Maßnahmen:
1. 15
Tage absolute Sperre
2. 5
Trainingstage (Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag
morgen)
3.
Das Training am Freitagmorgen ist
obligatorisch für alle Nationen („vollständige aus allen ihren Anglern
zusammengesetzte Mannschaften“) und das schwere Anfüttern
sowie das Nachfüttern
müssen eingehalten werden.
4.
2 Wettbewerbstage (Samstag und Sonntag)
c)
Um allen Nationen die Gelegenheit zu geben, während den 5
vorgesehenen Trainingstagen auf der offiziellen Angelstrecke zu
trainieren, muss der Organisator jeder Nation an jedem Trainingstag
einen Streckenabschnitt zulosen, den man mit "BOX" bezeichnet (Ort und
Zeit dieser Verlosung müssen im offiziellen Programm vorgesehen sein).
Die sogenannten "BOXEN" oder Streckenabschnitte setzen sich aus 5
Angelplätzen in Reihenfolge zusammen:
(Beispiel: Nr.1 +
Nr.2 + Nr.3 + Nr.4 + Nr.5 = BOX Nr. 1; Nr.6 + Nr.7 + Nr.8 + Nr.9 + Nr.10
= BOX Nr.. 2 usw. bis zu den letzten Nummern). An jedem der
4 ersten Trainingstage muss der Organisator durch gut hörbare Signale
die erlaubten Angelzeiten angeben und zwar:
10.30 Uhr: schweres
Anfüttern, dann Angeln bis 13.30 Uhr
15.00
Uhr: schweres Anfüttern, dann Angeln bis 18.00 Uhr
13.30 – 15.30 Uhr:
Angeln verboten
Vor 10.30 Uhr und nach
18.00 Uhr: Angeln verboten.
Die Mannschaften
müssen diesen Zeitplan beachten (kein Anfüttern vor dem offiziellen
Signal). Kein
weiteres schweres Anfüttern darf nach den fünf vorschriftsmäßigen
Minuten unternommen werden bis zum 2. Signal, das ein schweres
Anfüttern um 15.00 Uhr vorsieht. Zwischen diesem zweimaligen
schweren Anfüttern dürfen die Angler nur leicht nachfüttern (siehe
Artikel 24, § 4). Am für Freitag vorgesehenen 5. Trainingstag wird das
Signal zum schweren Anfüttern um 9.00 Uhr erfolgen, und das Angeln wird
zwangsweise um 12.00 Uhr gestoppt. Nach 12.00 Uhr wird kein Trainieren
mehr geduldet.
Die Verlosung der "BOXEN" muss so erfolgen (das Verlosungsschema wird von
der F.I.P.S.e.d. aufgestellt und der organisierenden Nation zur
Verfügung gestellt), dass jede Nation auf der ganzen Strecke trainieren
kann. Im Falle von Futterbegrenzungen für die Meisterschaft, müssen
diese Begrenzungen auch während den 5 Trainingstagen eingehalten werden.
d)
In Bezug auf den Fischbestand der Strecke kann die technische Kommission
für das Training sowohl die Futtermengen als auch die Ködermengen
begrenzen.
ELEKTRISCHE
HINDERNISSE
-39- Es ist
strengstens verboten,
Angelplätze dies- und jenseits von elektrischen Einrichtungen auf einer
Minimalentfernung von 25 m anzulegen (Hochspannungsleitung,
Transformator, Lichtmast usw.).
MASSREGELN IM FALLE EINES GEWITTERS
-40- 1. DAS GEWITTER ZIEHT VOR ODER NACH DEN
VORBEREITUNGEN AUF
Kein
Konkurrent darf seinen Angelplatz einnehmen und sein Material
aufrichten; ein Signal wird die Verschiebung der Platzeinnahme oder den
Abbruch der Vorbereitungen angeben. Wenn die Witterungsbedingungen und
der vorgesehene Zeitplan es erlauben, kann der Wettbewerb in der Folge
normal abgehalten oder in der Zeitdauer gekürzt werden (minimal auf 1
Stunde).
Sollten
die Witterungsbedingungen sich nicht bessern und der Zeitplan es nicht
erlauben, wird der Durchgang ganz einfach annulliert.
2. DAS GEWITTER ZIEHT WÄHREND DES DURCHGANGS
AUF
Sofortiger Abbruch (Signal der Organisation), damit die Angler Schutz
suchen können. Wenn die Witterungsbedingungen es erlauben, erfolgt die
Wiederaufnahme des Durchgangs durch ein Signal, das den Anglern die
Rückkehr zu ihren Angelplätzen erlaubt; ein Signal nach weiteren 5
Minuten erlaubt den Anglern die Wiederaufnahme des Angelns. Die Dauer
eines Durchgangs kann gekürzt werden, wenn der Zeitplan die Dauer von 3
Angelstunden nicht erlaubt.
Damit ein
Durchgang Gültigkeit hat, muss seine Dauer wenigstens 1 Stunde betragen
(Art. 16).
WERBUNG AUF DEN
RÜCKENNUMMERN
-41-
Im Falle einer Werbung auf den Rückennummern ist es Aufgabe des
Organisators, den Sponsor zu finden und über die Höhe des anfallenden
Betrags zu verhandeln; von diesen Werbungseinnahmen fließen der
F.I.P.S.e.d.-Kasse unentgeltlich folgende Beteiligungssummen zu:
- 720 €
für die Nationenweltmeisterschaft
- 360 € für die
Weltmeisterschaften der JUNIOREN, DAMEN, auf EIS, VEREINE sowie für die
EUROPAmeisterschaft.
Diese
Werbung ist nicht obligatorisch.
Die Größe
der Werbungsbeschriftung auf den Rückennummern darf 6 cm nicht
überschreiten und wird unten auf der Brust- und Rückenseite gestattet
sein. Zwei Muster dieser Rückennummern mit Werbung müssen einen Monat
vor dem Wettbewerb an den Sitz der F.I.P.S.-e.d. gesandt werden; ein
Muster wird dem Organisator mit der F.I.P.S.-e.d.-Beurteilung
zurückgeschickt werden.

MODELL EINER RÜCKENNUMMER
Jede an
einer Weltmeisterschaft (Nationen, Junioren, Damen, auf Eis, Forelle,
Vereine sowie Europameisterschaft) teilnehmende Nation muss an die
F.I.P.S.e.d. die Beteiligungssumme von 120 € zahlen, dies
unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Mannschaftsmitglieder. Die
Summe von 360 € seitens der organisierenden Nation an die C.I.P.S.
bleibt weiterhin bestehen.
ERÖFFNUNGSFEIER UND SIEGEREHRUNG
-42-
Die Eröffnungsfeier und die Vorstellung der Mannschaften muss am
Vorabend des ersten Durchganges stattfinden.
Die drei erstklassierten Mannschaften und die drei Erstklassierten im
Einzelklassement erhalten in feierlicher Form die Medaillen in GOLD,
SILBER und BRONZE. Entsprechend den internationalen Gepflogenheiten
erklingen bei dieser Ehrung die Nationalhymnen der Sieger; zugleich wird
die jeweilige Nationalflagge gehisst. Die Medaillen werden von der
F.I.P.S.e.d. gestiftet und von ihrem offiziellen Vertreter überreicht.
Bei der
Weltmeisterschaft der „VEREINE“ wird einzig und allein ein
Mannschaftsklassement aufgestellt und es wird kein individueller Titel
verliehen.
Alle
anderen Belohnungen werden gerechterweise an die teilnehmenden Nationen
verteilt. Die anwesenden Nationen sind gebeten, ihre Staatsflagge sowie
eine Kassette ihrer Nationalhymne mitzubringen und dem Organisator zu
übergeben.
ÜBERSETZUNGEN
-43-
Bei strittigen Fragen über die Auslegung des Reglements gilt nur
die französische Fassung als Originaltext und Hinweismittel.
VERPFLICHTUNG seitens der eine Welt-
oder Europameisterschaft organisierenden Nation:
a-
die von der F.I.P.S.e.d. gelieferten Medaillen und Trophäen
gravieren zu lassen
b-
die Programme und sämtliche Auskünfte in den drei offiziellen
Sprachen (englisch, deutsch und französisch) zu verschicken.
Der F.I.P.S.e.d.-Präsident
Der F.I.P.S.e.d.-Generalsekretär
 
Fortuné JAGUELIN
Jackie DUPUIS |