Confedération Internationale de la Pêche Sportive - C.I.P.S.
 
Die Confedération Internationale de la Pêche Sportive (C.I.P.S.)

 

Die Confedération Internationale de la Pêche Sportive (C.I.P.S.) wurde am 22. Februar 1952 in Rom gegründet. Ziel der C.I.P.S. ist die sportlichen Aktivitäten im Sportfischen auf internationaler Ebene zu organisieren und zu fördern. Hierbei handelt die C.I.P.S. immer nach dem olympischen Gedanken.

Die C.I.P.S. gliedert sich in vier Teilorganisationen auf. Diese Teilorganisationen betreuen jeweils eine spezialisierten Bereich innerhalb des Angelsports.

Im Internet ist die Organisation unter www.cips-fips.org zu erreichen. Nahezu alle Seiten liegen jedoch nur in französischer Sprache vor. Etwas wenig für eine internationale Organisation, meint Fangplatz.

Das Logo der C.I.P.S.

Folgende Teilorganisationen sind zur Zeit aktiv:

Federation Internationale
de la Peche Sportive en eau douce (F.I.P.S. ed)

Adresse Sekreteriat:
Jackie DUPUIS
3 impasse Lorailler
27600 GAILLON (Frankreich)

Tel. 33 2 32 53 03 35
Fax 33 2 32 53 77 12
Email: j.dupuis@fips-ed.org

Die F.I.P.S. Satzung (Stand 14.09.2002).
Die F.I.P.S. Angelregeln (Stand 14.09.2002)
Das Logo der F.I.P.S. ed

Federation Internationale
de la Peche Sportive en mer (F.I.P.S. -M)

Sekretariat:
Mr. Pierre BIEVER
26, rue de Belvaux
P.O.Box 9
L-4504 OBERKORN ( Luxembourg )

Tel.: 00352 58 85 49
Fax.:00352 58 87 17
Email: pierre.biever@cips-fips.org

 


Federation Internationale
de la Peche Sportive mouche (F.I.P.S. -mouche)

Sekretariat:
Mario Podmanik
Dvojkrizna 2
821 06 Bratislava
Slovakia

Tel: + 421 7 59684654
Email: mario.podmanik@fips-mouche.org
Logo der F.I.P.S. mouche.

Federation Internationale
de la casting (F.I.P.S -casting)

Generalsekretär
Wilhelm FISCHILL
Adresse: Pfarrgasse 2
A-4020 LINZ

Telefon: 0043 732 778279
Fax: 0043 732 778279
Handy: 0043 0664 4114089
E-mail:
w.fischill@fips-casting.org
w.fischill@netway.at
casting.fcs@netway.at
 
Das Logo der F.I.P.S. casting.

Das Reglement der F.I.P.S. ed

OFFIZIELLES  F.I.P.S.e.d. - REGLEMENT  FÜR

 

INTERNATIONALE  MANNSCHAFTSWETTBEWERBE

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ORGANISATION

 

-1-      Die offiziellen internationalen Mannschaftswettbewerbe werden von den der C.I.P.S. angeschlossenen nationalen Sportfischerverbänden ausgerichtet. Der organisierende Verband wird offiziell für den betreffenden Wettbewerb verantwortlich sein.

 

-2-      Teilnehmen können nur die Mitglieder eines der C.I.P.S. angeschlossenen Verbandes, dessen Beitrag beglichen sein muss, oder die Angelsportvereine, die diesem Verband angehören; sie müssen von ihren Verbänden bestimmt werden; die Angler, aus denen sich Vereins- oder Verbandsmannschaften zusammensetzen, müssen die diesbezügliche Nationalität besitzen.

 

          Für die Vereinsmannschaften wird ein Ausländer zugelassen unter der Bedingung, dass dieser Ausländer lizenziert und wohnhaft in dem Land ist, wo der Verein angeschlossen ist. Ein Angler, der bereits an einer Nationenweltmeisterschaft oder an einem internationalen Treffen einer bestimmten Nation teilgenommen hat, kann nicht mehr für ein anderes Land antreten.

 

          Die Teilnehmer müssen ihre Staatsangehörigkeit stets beweisen können, entweder mit einem Personalausweis, mit einem Reisepass oder mit einer Nationalitätsbescheinigung.

 

          An allen Nationenweltmeisterschaften und der Europameisterschaft können nur die Mannschaften der nationalen Verbände teilnehmen.

 

          Um die Veranstaltung solcher Meisterschaften zu beanspruchen ist eine Nation verpflichtet, wenigstens einmal in den drei letzten Jahren an der Meisterschaft teilgenommen zu haben, die sie veranstalten will. Dieser Beschluss tritt ab den Meisterschaften 2005 in Kraft.

 

          Ab der Meisterschaft 2005 muss dem Sekretariat der F.I.P.S.e.d. vor Ende November des vorangegangenen Jahres ein Vorprogramm zugestellt werden. (Meisterschaft 2005 = Vorprogramm vor Ende November 2002).

 

-3-      Jede der C.I.P.S. angeschlossene Nation kann nur eine Mannschaft melden; die Mannschaft setzt sich aus 5 Anglern zusammen; ein im voraus, vor der ersten Verlosung, bezeichneter Ersatzmann wird zugelassen. Kein Angler darf unter individueller Bezeichnung teilnehmen.

 

-4-      Die Wettbewerbe werden in Strömen, Flüssen, Kanälen oder stehenden Gewässern ausgetragen; das betreffende Gewässer sollte möglichst auf seiner ganzen Breite zu beangeln sein; die Wassertiefe sollte nach Möglichkeit auf der ganzen Strecke gleich sein, muss aber wenigstens 1,50 m betragen; die Minimalbreite der Strecke muss 25 m aufweisen.

 

-5-      Die ausgewählte Strecke sollte, wenn möglich, in gerader Linie verlaufen und gleiche Angelbedingungen für alle Teilnehmer bieten; die Strecke sollte eine Aufstellung der Teilnehmer auf einer geraden Linie erlauben; Unterbrechungen durch elektrische Stromleitungen, Brücken usw. sollten möglichst vermieden werden. Die Strecke darf keine Gefahr für Angler und Zuschauer bieten.

 

          Eine Besichtigung der für eine Meisterschaft in Frage kommenden Strecke wird von einem oder mehreren Mitgliedern der technischen Kommission durchgeführt, dies in derselben Zeitperiode, die für die Veranstaltung vorgesehen ist; der diesbezügliche Bericht wird dem Direktionsvorstand der F.I.P.S.e.d. zwecks Entscheidung vorgelegt und informationshalber an die C.I.P.S. weitergeleitet. Die definitive Annahme oder Ablehnung seitens der F.I.P.S.e.d. wird durch letztere der kandidierenden Nation mitgeteilt.

 

          Zusammenhängend mit den Wettbewerbsstrecken werden auch die Beherbergungsbedingungen einer Begutachtung seitens der technischen Kommission unterzogen; im Einverständnis mit der Organisation kann diese Kommission den teilnehmenden Nationen erlauben, ihre Unterkunft selbst zu wählen; in diesem Fall sind die teilnehmenden Nationen unbedingt verpflichtet den organisierenden Verband zum Zeitpunkt der Einschreibung (Anmeldeformular) davon in Kenntnis zu setzen. Jedoch wird von den Nationen, welche die offiziell angegebene Unterkunft nicht wählen, eine Gesamteinschreibegebühr von 1030 € pro Nation verlangt, die zum Zeitpunkt der Einschreibung an die organisierende Nation zu zahlen ist. Diese Pauschalsumme von 1030 € berechtigt zu 8 Bankettkarten und zu je 6 Fischereierlaubnisscheinen für die Trainings- sowie die Wettbewerbstage. Inbegriffen in diesem Betrag von 1030 € sind desweiteren die Versicherung und alle sonstigen Unkosten wie Ankauf von Andenken, Pokalen, Auszeichnungen usw. Falls eine Nation 1 Mannschaft von JUNIOREN + 1 Mannschaft von MINIMES anmelden sollte, würde die Einschreibegebühr 1545 € betragen und würde zu 16 Bankettkarten und zu 12 Fischereierlaubnisscheinen berechtigen. Falls eine Nation nur 1 MINIMES-Mannschaft und keine JUNIOREN-Mannschaft, oder umgekehrt, anmelden sollte, würde die Einschreibegebühr 1030 € betragen und alle diesbezüglichen Rechte beinhalten. Liegen an dem von der Organisation bestimmten Termin keine genauen Angaben vor, sind die teilnehmenden Nationen verpflichtet, ihre Beherbergung selbst zu übernehmen und 1030 € an die Organisation zu zahlen.

 

          „Die Nationen müssen dem organisierenden Verband unbedingt das Datum ihrer Ankunft mitteilen, dies eine Woche vor dem ersten Trainingstag. Jede für das Training am Freitagmorgen abwesende (nicht angereiste) Nation wird als NICHT TEILNEHMEND betrachtet und kann also nicht an der Meisterschaft teilnehmen (siehe Strafmaßnahmen: Artikel 32 § c).

 

          Die verschiedenen Meisterschaften werden nach folgendem Terminkalender abgehalten:

Meisterschaft der VEREINE: zwischen dem 1. und 15. Juni

EUROPAmeisterschaft: letztes Juni- oder erstes Juliwochenende

Meisterschaft für MINIMES-JUNIOREN: letztes Juli- oder erstes Augustwochenende

DAMENmeisterschaft: zwischen dem 15. und 30. August

NATIONENmeisterschaft: zwischen dem 1. und 15. September

 

-6-      Für die Wettbewerbe müssen die Teilnehmer über einen Angelplatz (Ring) von mindestens 10 m und höchstens 20 m verfügen. Die Breite der Ringe wird mit der Zustimmung der technischen Kommission festgelegt. Die Angelplätze eines jeden Konkurrenten werden rechts und links durch eine neutrale Zone von 1 m abgegrenzt.

 

          Der Angelplatz muss so eingerichtet werden, dass die Angler von den Zuschauern getrennt sind; zweckdienliche Mittel hierzu sind das Anbringen eines Zaunes oder das Spannen von Seilen in genügend großer Entfernung vom Ufer (wenigstens 10 m wären wünschenswert); ebenso muss für die Offiziellen ein abgetrennter Durchgang zwischen den Angelplätzen und den Zuschauern hergerichtet werden.

 

          Nur der Mannschaftsführer hat das Recht, den Angelplatz der Teilnehmer seiner Mannschaft zu betreten; er trägt eine seine Funktion bestätigende Rückennummer.

 

          Der Veranstalter muss jeden Angelplatz mittels einer Tafel mit Namen und Nation des Anglers kennzeichnen; auf dieser Tafel werden ebenfalls alle Fänge nach jeweils 1 Stunde Wettbewerb notiert.

 

 

SITZUNG  DER  MANNSCHAFTSFÜHRER

 

-7-      Es handelt sich nur um eine Informationsversammlung, die zwei Mal stattfinden muss.

 

          Am Donnerstag Nachmittag:

          In dieser ersten Versammlung wird eine internationale Jury zusammengesetzt, wie Artikel 29 des vorliegenden Reglements es vorsieht; in der Folge werden folgende Punkte erledigt:

 

1)         Nationenaufruf

2)         Verlosung der Nationen nach alphabetischer Liste, um die Reihenfolge zum Auslosen des ersten Durchgangs zu bestimmen

3)         Verschiedene Mitteilungen über den Ablauf der Meisterschaft.

 

            Am Freitag Nachmittag

Verlosung der Sektoren (A,B,C, usw.) für jeden Angler aus jeder Mannschaft.

 

Sollte ein Mannschaftsführer oder ein Delegierter einer Nation abwesend sein, so wird der Präsident oder der von der F.I.P.S.e.d. bestimmte Vertreter die Verlosung vornehmen.

 

 

 

VERLOSUNG

 

-8 & 9-     Die Verlosung eines jeden Durchgangs muss, unter der Kontrolle der Organisation, wenigstens 180 Minuten vor Beginn des Wettbewerbs, im Beisein der Kapitäne oder der Delegierten einer jeden Mannschaft sowie des oder der Vertreter der F.I.P.S.e.d. vorgenommen werden.

 

          Für die 2 Durchgänge wird die Zuteilung der Sektoren an die 5 Angler wie in der Vergangenheit durch Verlosung durchgeführt.

         

          Die Plätzezuteilung für die 2 Durchgänge geschieht nach einem im voraus aufgestellten automatischen Verlosungsschema. Diese Tabelle ist so erarbeitet, um die Angler einer Mannschaft in jedes Sektorenfünftel zu verteilen. Die Verlosung des ersten Durchgangs, immer nach einer in der ersten Kapitänsversammlung bestimmten Reihenfolge, erlaubt es, automatisch den Angelplatz eines jeden Anglers in den vier oder fünf Sektoren für den 1. Durchgang zu kennen und, nach Verlosung der Sektoren, den Angelplatz für den 2. Durchgang zu bestimmen. Für die Disziplin „Karpfen“, die in einem einzigen Durchgang ausgetragen wird, ist nur eine Verlosung nach einem eigenen Verlosungsschema erforderlich. Es werden Verlosungsschemas erarbeitet, die jedweder Zahl von teilnehmenden Nationen gerecht werden.

 

-10-    In Strömen, Flüssen und Kanälen muss sich die Platznummer 1 immer flussabwärts der Strecke befinden; in stehenden Gewässern (See, Weiher usw.) befindet sich die Nummer 1 immer links, wenn man zum Wasser hinschaut, und die Streckenbezeichnung wird von links nach rechts durchgeführt.

 

-11-    Die Mannschaftskapitäne erhalten für jeden ihrer Teilnehmer eine Rückennummer ohne Werbung, außer wenn eine vorherige Zustimmung der F.I.P.S.e.d. vorliegt. Im Falle einer Zustimmung für Werbung soll man sich auf Artikel 41 berufen.

 

 

ALLGEMEINE  BESTIMMUNGEN

 

-12-    a)    Jeder Teilnehmer verfügt über 120 Minuten, um sich vorzubereiten. Nach ihrer Ankunft auf der Strecke müssen die mit ihrer Rückennummer versehenen Angler ihr Material auf dem ihnen durch das Los zugeteilten Angelplatz abstellen, ohne aber denselben betreten zu dürfen (dieselben Bedingungen gelten für die beim Transport des Materials behilflichen Personen). Jedwede Materialvorbereitung ist vor dem Eintrittssignal der Konkurrenten zu ihrem Angelplatz untersagt. Während den Vorbereitungen dürfen die Angler keinerlei Hilfe in Anspruch nehmen. Jedwedes Material kann den Anglern bis zum Anfütterungssignal durch Vermittlung des Einzelkommissars überreicht werden. Nach diesem Anfütterungssignal ist es verboten, den Anglern jedwedes Material zuzuliefern. Die Futtermittel und die Köder können den Anglern während der Vorbereitungszeit überbracht werden, sie müssen aber den „Kommissar-Kontrollern“ während der dem Anfang des Durchgangs vorhergehenden Stunde zur Verfügung stehen.

 

          b)    Der Angler darf die Ballen zum schweren Anfüttern erst anfertigen und erst anfüttern nach der Kontrolle seiner Köder und Futtermittel. Findet die Kontrolle nicht statt, ist es dem Angler nicht erlaubt zu angeln.

 

          Die Konkurrenten können sich mit ihren eigenen Mitteln zur Strecke begeben.

 

-13-    Für jeden Teilnehmer ist ein Kommissar vorgesehen, für jeden Sektor ein Generalkommissar und für maximal 7 Angler ein „Kommissar-Kontroller“, der mit der Kontrolle der Köder und Futtermittel beauftragt wird. Die Einzel- und die Generalkommissare müssen das Wettbewerbsreglement vorbildlich kennen.

 

Es ist dem „Kommissar-Kontroller“ vorbehalten:

 

Zu kontrollieren:

 

a)       die Futtermittelmengen [die Futtermittel insgesamt werden fertig zum Gebrauch (in feuchtem und gesiebtem Zustand) gemessen, inbegriffen Erde, Kies, Mais, Weizen, Hanf usw. oder sonstige für Fauna oder aquatisches Umfeld nicht schädliche Zutaten] werden für alle Meisterschaften auf 17 l festgelegt. Der Direktionsvorstand kann auf Vorschlag der technischen Kommission diese Mengen gegebenenfalls ändern.

 

b)       Die Ködermengen (die Köder insgesamt im nicht zusammengedrückten Zustand gemessen) werden für alle Meisterschaften auf 2,5 l beschränkt, wovon höchstens 1 l foullis und/oder vers de vase. Der Direktionsvorstand kann auf Vorschlag der technischen Kommission diese Mengen gegebenenfalls ändern.

 

c)       Der Angler ist verpflichtet, der Kontrolle die im Programm vorgesehenen Köder- und Futtermengen vorzuzeigen.

 

d)       nach der Kontrolle den eventuellen Überschuss an Ködern oder Futtermitteln einzusammeln.

 

          Es ist dem Einzelkommissar vorbehalten:

a)   Den Setzkescher und wenn nötig die Futtermenge zu kontrollieren.

b)   Das Angeln des Teilnehmers zu überwachen.

c)   Jeden Fang zu beglaubigen und zu vermerken.

d)   Nach dem Wettbewerb überwacht er den Fang des Anglers und verbietet jeder unbefugten Person den Zutritt zum Angelplatz bis zur Ankunft der Abwiegemannschaft; er unterschreibt mit dem Angler das Dokument, welches das Fanggewicht bescheinigt.

 

-14-    Die Angler müssen, sofern dies nötig ist, die gesetzlichen Mindestmasse beachten (nationale Regelung). Diese Bestimmungen werden während der Sitzung der Mannschaftsführer bekannt gegeben (letztere müssen ihre Angler hiervon in Kenntnis setzen). Die Fische werden in einem feinmaschigen Setzkescher (mikromesh) gehältert. Der Kescher muss einen Durchmesser von 50 cm und eine Minimallänge von 3 m haben und muss während des Wettbewerbs möglichst in seiner ganzen Länge im Wasser liegen. Kein anderes Hälterungsmittel darf verwendet werden. Die Angler müssen ihre eigenen Kescher haben, außer die organisierenden Verbände würden dieselben zur Verfügung stellen. Der Angler, der einen verstümmelten Fisch auf die Waage bringt, wird bestraft.

 

 

-15-    Die Zusammensetzung der Futtermittel und der Köder muss aus natürlichen Substanzen bestehen. Die Produkte metallischen Ursprungs sind verboten.

 

          Die Veranstalter müssen also zwangsläufig die Futter- und Ködermengen begrenzen. Diese Mengen werden im Einvernehmen mit der technischen Kommission festgesetzt; letztere unterbreitet dem Direktionsvorstand ihre Vorschläge, der dann endgültig die Futter- und Ködermengen festlegt.

 

          Am Ende der Trainingseinheiten und der einzelnen Durchgänge dürfen die Futter- und Köderreste nicht ins Wasser geworfen werden.

 

-16-    Der Wettbewerb wird in Sektoren und zwar in zwei Durchgängen von jeweils 3 Stunden ausgetragen; im Falle einer Unterbrechung durch höhere Gewalt (Gewitter) wird der Durchgang für gültig erklärt, wenn seine Dauer mindestens 1 Stunde betrug.

 

-17-    Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das Wettbewerbsreglement strengstens einzuhalten.

 

-18-    Die Angel muss unbedingt mit einem Schwimmer versehen sein; nur die einfachen Einerhaken sind erlaubt; die Überbleiung ist strengstens verboten (die Beschwerung der Angel darf die Tragfähigkeit des betreffenden Schwimmers also nicht überschreiten). Verboten sind die Grundangel, die ruhende mit der Hauptverbleiung auf dem Grund aufliegende Angel mit oder ohne Schwimmer, das seitlich angebrachte Vorfach oder die Seitenverbleiung, die Spinnangel, die künstlichen Fliegen, lebende oder tote Fische sowie Fischeier als Köder.

 

          Die Hauptverbleiung darf nicht zwangsweise auf dem Grund aufliegen. Es wird jedoch geduldet, dass 10 % der Gesamtverbleiung auf dem Grund aufliegen können. Wird im Fließgewässer geangelt und wie immer die Strömung auch sein mag, muss die Verbleiung so angebracht sein, dass sie die natürliche Fortbewegung der Angel nicht unterbinden kann. Beim Anhalten oder Verzögern muss die Angel nach Lockerung ihre Fortbewegung ohne Unterbindung wieder fortsetzen können.

 

Sollte ein Jurymitglied während eines Durchgangs ein offensichtliches Nichteinhalten des Artikels 18 und besonders der 2 ersten § feststellen oder auf diese Feststellung hingewiesen werden, so hat er das Recht, die Kontrolle der Angelschnur des betreffenden Anglers zu verlangen ohne das Ende des Angelns abzuwarten. In diesem Fall ist es dem Angler nicht erlaubt, die Zusammenstellung seiner Angelschnur zu verändern (Änderung der Schwimmerposition, Entfernung von Bleien, Abreißen des Vorfachs, Zerstörung der Angelschnur usw.). Die Verweigerung zur Kontrolle oder das Verändern der Angelschnur wird die Vorladung vor die Jury zur Folge haben.

 

          Die für den Haken bestimmten Köder dürfen mit letzterem nicht amalgamiert sein, sie müssen auf den Haken gezogen werden.

 

          Ein zufällig an anderer Stelle als im Maul gehakter Fisch zählt als gültiger Fang.

 

          Das absichtliche "Reißen" des Fisches ist verboten.

 

-19-    Jeder Teilnehmer kann beliebig viele Angelruten aufstellen, er darf jedoch nur jeweils mit einer Rute angeln.

-20-    Nur der Teilnehmer ist berechtigt den Fangkescher zu gebrauchen.

 

-21-    Die Teilnehmer dürfen keine Hilfeleistung Außenstehender annehmen; allein der Mannschaftskapitän ist berechtigt, nur den Angelplatz der Teilnehmer seiner Mannschaft zu betreten, er darf nur mündliche Ratschläge vermitteln; es ist ihm nicht erlaubt, den Raum eines Anglers zu betreten, der seiner Mannschaft nicht angehört.

 

-22-    Die Plattformen, mit Ausdehnungen von höchstens 1 Meter auf 1 Meter, sind erlaubt als Standort für die Angler; sie müssen in gerader Linie, außerhalb des Wassers oder wenn nötig im Wasser, errichtet werden (Beschluss der Veranstalter mit Einverständnis der technischen Kommission). Zusätzliche Plattformen können in gerader Linie zu der Hauptplattform aufgestellt werden als Ablegeplatz für das Material.

 

          Sollte das Anlegen einer Abgrenzungslinie (Schnur, Kennzeichen am Boden) nötig sein, damit die Teilnehmer möglichst geradlinig postiert sind, so muss diese vor Beginn des Trainings angebracht werden.

 

-23-    Der Teilnehmer kann den ihm zuerteilten Standbereich nach Belieben benutzen; der Zutritt zu den neutralen Zonen ist ihm verboten.

 

          Auf seinem Platz soll der Angler sich rücksichtsvoll und ohne Geräusch bewegen.

 

          Jedwedes Angeln oder Anfüttern in der neutralen Zone ist verboten, sowohl flussabwärts wie flussaufwärts.

 

          Photographen und Kameraleuten ist das Betreten der neutralen Zone nur erlaubt mit dem Einverständnis der beiden Angler links und rechts sowie der Kommissare. Jedenfalls dürfen sie eine auf 2 m hinter der Aufstellung der Angler angebrachte Linie nicht überschreiten. Diese Linie muss von den Veranstaltern hergerichtet werden.

 

-24-    Die Teilnehmer müssen das erste Signal abwarten, um ihren Angelplatz betreten zu dürfen; nach diesem Signal können sie ihr Material aufbauen, die Wassertiefe ausloten, ihre Angeln prüfen, ihre Futtermittel vorbereiten und ihren Setzkescher ins Wasser legen. 120 Minuten stehen ihnen für diese Vorbereitungen zur Verfügung.

 

          Beim zweiten Signal können die Angler nach Belieben anfüttern (5 Minuten sind für dieses sogenannte "schwere" Anfüttern vorgesehen). Die zum schweren Anfüttern vorgesehene Ballen dürfen erst nach Betreten der Angelplätze und nach Kontrolle der Köder- und Futtermittel durch den „Kommissar-Kontroller“ angefertigt werden.

 

          Erlaubt ist nur das Füttern mit der Hand oder mit Hilfe einer mit zwei Händen betätigten Schleuder. Das Futter darf nicht mit zusätzlichem Bindungsmaterial [Socken, Lockfutterkapseln, im Wasser auflösbare Hüllen usw.] angefertigt und ins Wasser befördert werden.).

 

          Beim dritten Signal beginnt der Wettbewerb, während dem der Angler nur leichte Lockfütterung gebrauchen darf und dies auf rücksichtsvolle Art und Weise (unter leichter Lockfütterung versteht man das Handhaben sowie das Zusammendrücken des Futters mit nur einer Hand ohne sich irgendwo aufzustützen [Oberschenkel, Eimer usw.]. Diese zum Nachfüttern leichten Futterballen dürfen nicht vor dem Wettbewerbsbeginn [drittes Signal] angefertigt werden).

 

          Das vierte Signal ist ein Warnsignal und kündigt an, dass der Wettbewerb in 5 Minuten beendet sein wird.

 

          Beim fünften Signal ist der Wettbewerb beendet; bei diesem letzten Signal werden nur die gefangenen und außerhalb des Wassers gebrachten Fische gewertet.

 

-25-    Während des Wettbewerbs nehmen die Einzelkommissare rechts oder links von den Anglern Platz, jedoch so, dass sie dieselben nicht behindern aber ihre Fänge überwachen können. Die Setzkescher werden so angebracht, dass sie unter Aufsicht der Kommissare sind; die Fische werden hineingelegt und lebend gehältert bis zum Eintreffen der mit dem Abwiegen betrauten Mannschaft.

 

 

ABWIEGEN

 

-26-    Das Abwiegen wird von 5 Mannschaften zu je 5 Personen vorgenommen:

 

Eine Person ist verantwortlich für das Abwiegen.

 

Eine andere Person schreibt das Gewicht auf die hierfür vorgesehenen Karten.

 

          Die drei anderen Personen kümmern sich um die anderen Aufgaben.

          Pro Sektor muss eine Waage bereitstehen. Die zur Aufnahme der Fische bestimmten Behälter müssen zwecks Ausfließen des Wassers durchlöchert sein.

 

          Das Abwiegen wird in Gramm durchgeführt.

 

-27-    Bis zum Eintreffen der Abwiegemannschaft muss der Konkurrent seinen Setzkescher im Wasser lassen. Die Fische werden von einem Mitglied der Abwiegemannschaft aus dem Wasser gehoben; sie werden abgewogen und nicht gezählt; nach dem Abwiegen werden die Fische zwangsweise in den Setzkescher des Anglers zurückgesetzt, und der Kescher selbst wird auch wieder ins Wasser gesetzt. Erst nach Ende der Abwiegearbeiten im Sektor gibt der für den Sektor Verantwortliche den Befehl, die Fische ins Wasser zu schütten. Diese Vorgehensweise erlaubt eine Überprüfung des Fanggewichts im Falle eines Einspruchs. Das Zurücksetzen geschieht schonend (außer ein lokales Reglement sieht es anders vor).

 

-28-    Der Angler bleibt an seinem Platz, um das Fanggewicht zu kontrollieren und die vorgezeigte Karte mit der Angabe des Gewichtes zu unterschreiben. Nach Ende der Abwiegearbeiten im Sektor, dem Zurücksetzen der Fische ins Wasser und der Unterzeichnung der Abwiegekarte wird kein Einspruch das Fanggewicht betreffend mehr angenommen.

 

 

DIE  JURY  (Schiedsgericht)

 

-29-    Eine internationale Jury, die eventuelle Beschwerden untersucht sowie die vom Reglement vorgesehenen Sanktionen anwendet, wird während der ersten Sitzung der Mannschaftsführer gebildet.

 

Die JURY setzt sich zusammen aus:

 

-    dem F.I.P.S.e.d.-Präsidenten oder seinem von ihm selbst ernannten Stellvertreter

 

-        dem F.I.P.S.e.d.-Generalsekretär

 

-        den anwesenden Mitgliedern des F.I.P.S.e.d.-Direktionsvorstandes und der technischen Kommission, der Jugendkommission sowie der Kommission für Gewässer- und Naturschutz

 

-    dem Vertreter des organisierenden Verbandes, außer, wenn dieser dieselbe Staatsangehörigkeit wie die oben genannten Mitglieder besitzt mit Ausnahme des F.I.P.S.e.d.-Präsidenten (oder seines Stellvertreters), der pflichtgemäß Präsident der Jury ist.

 

Bei einem Regelverstoß eines Anglers oder einer Mannschaft mit derselben Nationalität wie ein Jurymitglied (mit Ausnahme des Präsidenten der Jury) so kann dieses an keiner Abstimmung teilnehmen.

 

          Die Jurymitglieder müssen durch ein gut sichtbares Zeichen "JURY" gekennzeichnet sein; sie halten sich auf der Angelstrecke auf, um eventuelle Beschwerden entgegenzunehmen. Der Ort, an dem ständig ein oder mehrere Jurymitglieder zu erreichen sind, muss benannt werden.

 

-30-    Alle Einsprüche, außer denen das Klassement betreffend, müssen der Jury spätestens eine Stunde nach Wettbewerbsschluss vorliegen. Sie können mündlich vorgetragen, müssen jedoch anschließend sofort schriftlich bestätigt werden.

 

          Einsprüche das Klassement betreffend müssen spätestens 30 Minuten nach Veröffentlichung der offiziellen Resultate eingereicht werden. Der Zeitpunkt dieser Veröffentlichung muss auf der für die Resultate vorgesehenen Anschlagetafel angegeben sein. Jedem schriftlich an die Jury gerichteten Einspruch muss eine Kaution von 30 € beiliegen; bei Nichtanerkennung des Einspruches durch die Jury wird die Kaution der F.I.P.S.e.d.-Kasse zugeführt.

 

          Alle Regelverstöße und Verwarnungen müssen der Jury mitgeteilt werden; nur die Jury allein darf eine Disqualifikation aussprechen. Jeder bestrafte Angler muss unmittelbar davon in Kenntnis gesetzt werden.

 

          Die Jurymitglieder und die Generalkommissare müssen zur Beachtung des Reglements, das sie selbst genauestes kennen, höchste Sorge tragen.

 

-31-    Das in den drei offiziellen Sprachen verfasste Reglement muss seitens des Organisators der Meisterschaft der Jury und den Mannschaftsführern zur Verfügung gestellt werden.

 

          Die Beschlüsse der internationalen Jury werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit ist die Stimme des F.I.P.S.e.d.-Präsidenten oder die seines Stellvertreters ausschlaggebend.

          Die Mitglieder des Direktionsvorstandes der F.I.P.S.e.d. tragen ein zur Person gehörendes Badget und können sich in dem für die Offiziellen bestimmten Durchgang frei bewegen. Dieses Badget ist nur gültig für die Dauer des Mandates (4 Jahre).

 

 

STRAFMASSNAHMEN

 

-32-    a)    Verwarnung bei Verstoß gegen Artikel 12 a), 14, 15, 20, 21, 23, 24 und 27.

 

b)         Disqualifikation bei Verstoß gegen Artikel 12 b), 18 und 36 und im Wiederholungsfalle nach Verwarnung bei Artikel 12 a), 14, 15, 20, 21, 23, 24 und 27.

 

          c)    Disqualifikation der Nation bei Nichteinhalten des Artikels 38 b-3.

 

          d)    Im Falle einer Disqualifikation erhält der betreffende Angler die gleiche Zahl von Punkten wie die Zahl der teilnehmenden Nationen + 1. Im Falle der Disqualifikation eines Anglers behalten die nach ihm klassierten Angler ihre Anfangsplätze (Beispiel: X an achter Stelle klassiert, wird disqualifiziert, die folgenden Angler behalten ihre Plätze und bekommen 9 Punkte, 10 Punkte, usw.).

 

          e)    Die an eine Nation erteilte Verwarnung wird für die Dauer von DREI JAHREN in deren Akte vermerkt. Im Falle eines erneuten Verstoßes während diesen DREI JAHREN wird dieser als Wiederholungsfall angesehen und die JURY wird in Erwägung dieses Wiederholungsfalles und gemäß den Strafmaßnahmen darüber befinden.

 

          f)     Die an einen Angler erteilte Verwarnung wird für eine unbegrenzte Dauer in dessen Personalakte vermerkt. Im Falle eines erneuten Verstoßes wird dieser als Wiederholungsfall angesehen und die JURY wird in Erwägung dieses Wiederholungsfalles und gemäß den Strafmaßnahmen darüber befinden.

-33-    Den Inhabern des offiziellen, vom F.I.P.S.e.d.-Präsidenten ausgestellten Schiedsrichterausweises ist es erlaubt, die Strecke zu betreten, um Verstöße festzustellen. Die Angelplätze dürfen sie jedoch nur im Beisein des Mannschaftsführers der betreffenden Mannschaft betreten.

 

 

KLASSEMENTE

 

-34-    1. MANNSCHAFTSKLASSEMENT

 

          A)    ERSTER DURCHGANG

 

                 a)    Addition der in jedem Sektor von den Anglern einer Mannschaft erzielten Plätze.

          Bei Gewichtsgleichheit in einem Sektor, erhalten die betroffenen Angler eine Punktezahl, die dem Durchschnitt der Plätze, die sie normalerweise besetzt hätten, entspricht.

(Beispiel Nr. 1: 2 Angler ex-aequo auf dem 5. Platz erhalten 5 + 6 : 2 = 5,5 Platzpunkte.)

(Beispiel Nr. 2: 3 Angler ex-aequo auf dem 8. Platz erhalten 8 + 9 + 10 : 3 = 9 Platzpunkte.)

 

                 b)    Die Mannschaft mit dem kleinsten Total an Platzpunkten wird als erste klassiert usw.

 

                 c)    Die Angler ohne Fang oder Nullfänge erhalten eine Punktezahl, die dem Durchschnitt der nicht vergebenen Plätzen im Sektor entspricht.

                 (Beispiel Nr. 1: 24 Angler, 12 sind klassiert und nehmen die 12 ersten Plätze ein mit den Platzpunkten 1 bis 12, die 12 Nullfänge erhalten 13 + 24 : 2 = 18,5 Platzpunkte.)

                 (Beispiel Nr. 2: 29 Angler, 5 sind klassiert und nehmen die Plätze 1 bis 5 ein, die 24 Nullfänge erhalten 6 + 29 : 2 = 17,5 Platzpunkte.)

                 (Beispiel Nr. 3: 29 Angler, 26 sind klassiert, die 3 Nullfänge erhalten 27 + 29 : 2 = 28 Platzpunkte.)

                 Bleibt es bei einem Nullfang oder einem Abwesenden in einem Sektor, so erhält dieser die Zahl der Platzpunkte, die dem letzten Platz entspricht.

                 (Beispiel: 29 Angler, 28 klassiert, der Nullfang erhält 29 Platzpunkte.)

 

          B)    ZWEITER DURCHGANG

 

                 Klassement wie beim ersten Durchgang.

 

          C)    GENERALKLASSEMENT

 

a)     Addition der in den 2 Durchgängen erzielten Plätze; die Mannschaft mit dem kleinsten Total an Platzpunkten wird als erste klassiert usw.

 

b)     Bei Punktegleichheit entscheidet das größte Fanggewicht der Mannschaft in den 2 Durchgängen.

 

c)         Bei Gewichtsgleichheit in den 2 Durchgängen entscheidet das größte Einzelgewicht usw.

 

          2. EINZELKLASSEMENT

 

a)     Addition der in den 2 Durchgängen erzielten Plätze; der Angler mit dem kleinsten Total an Platzpunkten wird Weltmeister.

 

b)     Bei Punktegleichheit zwischen 2 oder mehreren Konkurrenten: Addition der in den 2 Durchgängen von jedem Angler erzielten Gewicht; der Angler mit dem größten Gesamtfanggewicht wird als Sieger erklärt.

 

c)     Bei Gewichtsgleichheit entscheidet das größte Fanggewicht in einem Durchgang.

 

d)     Zuletzt bei erneuter Gleichheit werden die Startnummern der beiden Durchgänge addiert. Das größte Total ist entscheidend.

 

e)     Die Angler, die nur an einem Durchgang teilgenommen haben, werden am Ende des Einzelklassements aufgeführt und zwar in der Reihenfolge der erzielten Plätze.

-35-    Das Klassement wird vom Organisator aufgestellt im Beisein des F.I.P.S.e.d.-Präsidenten oder seines Stellvertreters sowie eventuell eines Jurymitgliedes.

 

 

RUTENLÄNGE

 

-36-    Die Rutenlänge ist begrenzt auf maximal:

 

-        8,50 m für „Minimes“ (weniger als 14 Jahre am 1. Januar des betreffenden Jahres)

 

-    10,00 m für „Cadets“ (weniger als 16 Jahre am 1. Januar des betreffenden Jahres)

 

-        11,50 m für „Junioren“ (weniger als 18 Jahre am 1. Januar des betreffenden Jahres)

 

-        11,50 m für „Damen

 

-    14,50 m für „Senioren

 

Ungeachtet dieser Begrenzungen bleibt das Angeln mit der Rolle erlaubt.

 

 

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

 

-37-    Die Veranstalter sind strengstens verpflichtet für jedwede Organisation eine HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG abzuschließen; ein von der Versicherungsgesellschaft ausgestelltes Beglaubigungsschreiben, das die Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung bescheinigt, muss dem F.I.P.S.e.d.-Präsidenten 2 Monate vor dem Wettbewerb zugesandt werden.

 

 

TRAINING

 

-38-    a)    Kein Training außerhalb der offiziellen Angelstrecke.

 

          b)    Für die offizielle Strecke gelten folgende Maßnahmen:

 

                 1.     15 Tage absolute Sperre

 

                 2.     5 Trainingstage (Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag morgen)

 

                 3.     Das Training am Freitagmorgen ist obligatorisch für alle Nationen („vollständige aus allen ihren Anglern zusammengesetzte Mannschaften“) und das schwere Anfüttern sowie das Nachfüttern müssen eingehalten werden.

 

                 4.     2 Wettbewerbstage (Samstag und Sonntag)

 

c)         Um allen Nationen die Gelegenheit zu geben, während den 5 vorgesehenen Trainingstagen auf der offiziellen Angelstrecke zu trainieren, muss der Organisator jeder Nation an jedem Trainingstag einen Streckenabschnitt zulosen, den man mit "BOX" bezeichnet (Ort und Zeit dieser Verlosung müssen im offiziellen Programm vorgesehen sein). Die sogenannten "BOXEN" oder Streckenabschnitte setzen sich aus 5 Angelplätzen in Reihenfolge zusammen:

 

(Beispiel: Nr.1 + Nr.2 + Nr.3 + Nr.4 + Nr.5 = BOX Nr. 1; Nr.6 + Nr.7 + Nr.8 + Nr.9 + Nr.10 = BOX Nr.. 2 usw. bis zu den letzten Nummern). An jedem der 4 ersten Trainingstage muss der Organisator durch gut hörbare Signale die erlaubten Angelzeiten angeben und zwar:

10.30 Uhr:    schweres Anfüttern, dann Angeln bis 13.30 Uhr

15.00 Uhr:    schweres Anfüttern, dann Angeln bis 18.00 Uhr

13.30 – 15.30 Uhr:      Angeln verboten

Vor 10.30 Uhr und nach 18.00 Uhr: Angeln verboten.

 

Die Mannschaften müssen diesen Zeitplan beachten (kein Anfüttern vor dem offiziellen Signal). Kein weiteres schweres Anfüttern darf nach den fünf vorschriftsmäßigen Minuten unternommen werden bis zum 2. Signal, das ein schweres Anfüttern um 15.00 Uhr vorsieht. Zwischen diesem zweimaligen schweren Anfüttern dürfen die Angler nur leicht nachfüttern (siehe Artikel 24, § 4). Am für Freitag vorgesehenen 5. Trainingstag wird das Signal zum schweren Anfüttern um 9.00 Uhr erfolgen, und das Angeln wird zwangsweise um 12.00 Uhr gestoppt. Nach 12.00 Uhr wird kein Trainieren mehr geduldet. Die Verlosung der "BOXEN" muss so erfolgen (das Verlosungsschema wird von der F.I.P.S.e.d. aufgestellt und der organisierenden Nation zur Verfügung gestellt), dass jede Nation auf der ganzen Strecke trainieren kann. Im Falle von Futterbegrenzungen für die Meisterschaft, müssen diese Begrenzungen auch während den 5 Trainingstagen eingehalten werden.

 

d)         In Bezug auf den Fischbestand der Strecke kann die technische Kommission für das Training sowohl die Futtermengen als auch die Ködermengen begrenzen.

 

ELEKTRISCHE  HINDERNISSE

 

-39-    Es ist strengstens verboten, Angelplätze dies- und jenseits von elektrischen Einrichtungen auf einer Minimalentfernung von 25 m anzulegen (Hochspannungsleitung, Transformator, Lichtmast usw.).

 

MASSREGELN  IM  FALLE  EINES  GEWITTERS

-40-    1.  DAS  GEWITTER  ZIEHT  VOR  ODER  NACH  DEN  VORBEREITUNGEN  AUF

          Kein Konkurrent darf seinen Angelplatz einnehmen und sein Material aufrichten; ein Signal wird die Verschiebung der Platzeinnahme oder den Abbruch der Vorbereitungen angeben. Wenn die Witterungsbedingungen und der vorgesehene Zeitplan es erlauben, kann der Wettbewerb in der Folge normal abgehalten oder in der Zeitdauer gekürzt werden (minimal auf 1 Stunde).

          Sollten die Witterungsbedingungen sich nicht bessern und der Zeitplan es nicht erlauben, wird der Durchgang ganz einfach annulliert.

 

          2.  DAS  GEWITTER  ZIEHT  WÄHREND  DES  DURCHGANGS  AUF

          Sofortiger Abbruch (Signal der Organisation), damit die Angler Schutz suchen können. Wenn die Witterungsbedingungen es erlauben, erfolgt die Wiederaufnahme des Durchgangs durch ein Signal, das den Anglern die Rückkehr zu ihren Angelplätzen erlaubt; ein Signal nach weiteren 5 Minuten erlaubt den Anglern die Wiederaufnahme des Angelns. Die Dauer eines Durchgangs kann gekürzt werden, wenn der Zeitplan die Dauer von 3 Angelstunden nicht erlaubt.

 

          Damit ein Durchgang Gültigkeit hat, muss seine Dauer wenigstens 1 Stunde betragen (Art. 16).

 

 

WERBUNG  AUF  DEN  RÜCKENNUMMERN

 

-41-    Im Falle einer Werbung auf den Rückennummern ist es Aufgabe des Organisators, den Sponsor zu finden und über die Höhe des anfallenden Betrags zu verhandeln; von diesen Werbungseinnahmen fließen der F.I.P.S.e.d.-Kasse unentgeltlich folgende Beteiligungssummen zu:

 

-    720 € für die Nationenweltmeisterschaft

-    360 € für die Weltmeisterschaften der JUNIOREN, DAMEN, auf EIS, VEREINE sowie für die EUROPAmeisterschaft.

 

          Diese Werbung ist nicht obligatorisch.

 

          Die Größe der Werbungsbeschriftung auf den Rückennummern darf 6 cm nicht überschreiten und wird unten auf der Brust- und Rückenseite gestattet sein. Zwei Muster dieser Rückennummern mit Werbung müssen einen Monat vor dem Wettbewerb an den Sitz der F.I.P.S.-e.d. gesandt werden; ein Muster wird dem Organisator mit der F.I.P.S.-e.d.-Beurteilung zurückgeschickt werden.

Textfeld: C.I.P.S.-F.I.P.S.e.d.
 
A 1
 
Werbung

 

          MODELL EINER RÜCKENNUMMER

 

 

          Jede an einer Weltmeisterschaft (Nationen, Junioren, Damen, auf Eis, Forelle, Vereine sowie Europameisterschaft) teilnehmende Nation muss an die F.I.P.S.e.d. die Beteiligungssumme von 120 € zahlen, dies unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Mannschaftsmitglieder. Die Summe von 360 € seitens der organisierenden Nation an die C.I.P.S. bleibt weiterhin bestehen.

  

ERÖFFNUNGSFEIER  UND  SIEGEREHRUNG

 -42-    Die Eröffnungsfeier und die Vorstellung der Mannschaften muss am Vorabend des ersten Durchganges stattfinden.

           Die drei erstklassierten Mannschaften und die drei Erstklassierten im Einzelklassement erhalten in feierlicher Form die Medaillen in GOLD, SILBER und BRONZE. Entsprechend den internationalen Gepflogenheiten erklingen bei dieser Ehrung die Nationalhymnen der Sieger; zugleich wird die jeweilige Nationalflagge gehisst. Die Medaillen werden von der F.I.P.S.e.d. gestiftet und von ihrem offiziellen Vertreter überreicht.

           Bei der Weltmeisterschaft der „VEREINE“ wird einzig und allein ein Mannschaftsklassement aufgestellt und es wird kein individueller Titel verliehen.

          Alle anderen Belohnungen werden gerechterweise an die teilnehmenden Nationen verteilt. Die anwesenden Nationen sind gebeten, ihre Staatsflagge sowie eine Kassette ihrer Nationalhymne mitzubringen und dem Organisator zu übergeben.

 ÜBERSETZUNGEN

 -43-    Bei strittigen Fragen über die Auslegung des Reglements gilt nur die französische Fassung als Originaltext und Hinweismittel.

 

VERPFLICHTUNG seitens der eine Welt- oder Europameisterschaft organisierenden Nation:

 

a-    die von der F.I.P.S.e.d. gelieferten Medaillen und Trophäen gravieren zu lassen

 

b-    die Programme und sämtliche Auskünfte in den drei offiziellen Sprachen (englisch, deutsch und französisch) zu verschicken.

 

Der F.I.P.S.e.d.-Präsident                                                  Der F.I.P.S.e.d.-Generalsekretär

 

 

Fortuné JAGUELIN                                                             Jackie DUPUIS

   

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